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   BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 12.05   

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BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 12.05 (https://dejure.org/2006,13534)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 C 12.05 (https://dejure.org/2006,13534)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 C 12.05 (https://dejure.org/2006,13534)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine rechtmäßige Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung eines Beförderungsverbots - Zweck der Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung von Beförderungsverboten - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Rechtmäßigkeit einer ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 12.05
    8 Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Der Senat hat entschieden, dass das Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsverboten nach § 74 Abs. 2 Satz 2 AuslG (jetzt: § 63 Abs. 2 und 3 AufenthG) eine ausschließlich präventive Funktion als Beugemittel hat, das darauf abzielt, künftige objektive Rechtsverletzungen zu vermeiden (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003 BVerwG 1 C 5.02 BVerwGE 117, 332 ; Urteil vom 16. Dezember 2004 BVerwG 1 C 30.03 BVerwGE 122, 293 ).

    Entfaltet das Zwangsmittel aber in die Zukunft gerichtete Rechtswirkungen, sind auch entscheidungserhebliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage, die nach seinem Erlass eintreten, der Beurteilung seiner Rechtmäßigkeit zugrunde zu legen (so bereits für die Zwangsgeldandrohung nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG das Urteil vom 16. Dezember 2004, a.a.O., S. 301 und das gleichzeitig ergehende Urteil vom 14. März 2006 BVerwG 1 C 3.05).

  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 12.05
    Diese Ermächtigung verstieß aber soweit sie sich auf eine Aufgabenübertragung durch Verwaltungsvorschriften bezog ihrerseits gegen § 58 Abs. 1 BGSG und verletzte damit den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1958 2 BvL 37/56 BVerfGE 8, 155 ; Beschluss vom 25. Februar 1981 1 BvR 413/80 BVerfGE 56, 216 ).

    15 Ist der angefochtene Bescheid mithin wegen Verstoßes gegen § 58 Abs. 1 BGSG aufzuheben, bedarf es keiner vertiefenden Prüfung und Entscheidung, ob hier auch der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes eine Übertragung der sachlichen Zuständigkeit durch eine rechtssatzmäßige Regelung erfordert hätte (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1958 a.a.O. S. 165 ff.; Beschluss vom 26. Oktober 2004 1 BvR 981/00 BVerfGE 111, 366 ; BVerwG, Beschluss vom 24. August 1987 BVerwG 4 B 129.87 DVBl 1987, 1267).

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 12.05
    15 Ist der angefochtene Bescheid mithin wegen Verstoßes gegen § 58 Abs. 1 BGSG aufzuheben, bedarf es keiner vertiefenden Prüfung und Entscheidung, ob hier auch der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes eine Übertragung der sachlichen Zuständigkeit durch eine rechtssatzmäßige Regelung erfordert hätte (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1958 a.a.O. S. 165 ff.; Beschluss vom 26. Oktober 2004 1 BvR 981/00 BVerfGE 111, 366 ; BVerwG, Beschluss vom 24. August 1987 BVerwG 4 B 129.87 DVBl 1987, 1267).
  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 12.05
    8 Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Der Senat hat entschieden, dass das Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsverboten nach § 74 Abs. 2 Satz 2 AuslG (jetzt: § 63 Abs. 2 und 3 AufenthG) eine ausschließlich präventive Funktion als Beugemittel hat, das darauf abzielt, künftige objektive Rechtsverletzungen zu vermeiden (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003 BVerwG 1 C 5.02 BVerwGE 117, 332 ; Urteil vom 16. Dezember 2004 BVerwG 1 C 30.03 BVerwGE 122, 293 ).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 12.05
    Diese Ermächtigung verstieß aber soweit sie sich auf eine Aufgabenübertragung durch Verwaltungsvorschriften bezog ihrerseits gegen § 58 Abs. 1 BGSG und verletzte damit den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1958 2 BvL 37/56 BVerfGE 8, 155 ; Beschluss vom 25. Februar 1981 1 BvR 413/80 BVerfGE 56, 216 ).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 12.05
    15 Ist der angefochtene Bescheid mithin wegen Verstoßes gegen § 58 Abs. 1 BGSG aufzuheben, bedarf es keiner vertiefenden Prüfung und Entscheidung, ob hier auch der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes eine Übertragung der sachlichen Zuständigkeit durch eine rechtssatzmäßige Regelung erfordert hätte (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1958 a.a.O. S. 165 ff.; Beschluss vom 26. Oktober 2004 1 BvR 981/00 BVerfGE 111, 366 ; BVerwG, Beschluss vom 24. August 1987 BVerwG 4 B 129.87 DVBl 1987, 1267).
  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 3.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 12.05
    Entfaltet das Zwangsmittel aber in die Zukunft gerichtete Rechtswirkungen, sind auch entscheidungserhebliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage, die nach seinem Erlass eintreten, der Beurteilung seiner Rechtmäßigkeit zugrunde zu legen (so bereits für die Zwangsgeldandrohung nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG das Urteil vom 16. Dezember 2004, a.a.O., S. 301 und das gleichzeitig ergehende Urteil vom 14. März 2006 BVerwG 1 C 3.05).
  • VGH Hessen, 09.01.2013 - 5 A 265/12

    Ausländerrechtlicher Aufwendungsersatz

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 2006 (- 1 C 11.05 -, BVerwGE 125, 110 [Parallelentscheidung vom selben Tag: - 1 C 12.05 -]; - 1 C 3.05 -, Buchholz 402.242 § 63 AufenthG Nr. 1 = InfAuslR 2006, 382), auf die sich die Bevollmächtigte der Klägerin beruft.
  • VG Berlin, 04.10.2021 - 6 K 473.19
    Hieran ändert auch nichts, sollte die Klägerin wie vorgetragen die Zahlung nur unter dem Vorbehalt einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Festsetzungsbescheide geleistet haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2006 - BVerwG 1 C 12/05 -, juris Rn. 7 f.).
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   BVerwG, 13.10.2005 - 1 C 12.05   

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BVerwG, 13.10.2005 - 1 C 12.05 (https://dejure.org/2005,33337)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2005 - 1 C 12.05 (https://dejure.org/2005,33337)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 1 C 12.05 (https://dejure.org/2005,33337)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren

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